Rechtliche Grundlagen
Die Peter Fuld Stiftung wurde am 20. Mai 1969 errichtet. Die Stiftung trägt den Namen Peter Fuld Stiftung, sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist nach der Satzung, die unmittelbare Förderung von Jugendlichen in ihrer Erziehung und Ausbildung.
Organe der Peter Fuld Stiftung sind nach der Satzung der Vorstand und das Kuratorium - Vorstand und Kuratorium zusammen bilden sie den Förderausschuss. Den Organen der Stiftung gehören an:
Vorstand: | Horst Hupke (Vorsitzender) Gabriele Buchholz (Geschäftsführerin, stellv. Vorsitzende) Brigitte Wösthoff (Vorstandsmitglied)
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Kuratorium: | Prof. Hubert Buchberger (Vorsitzender) Günter Woltering (stellv. Vorsitzender) Dr. Wolfgang Knof Prof. Dr. Joachim Schroeder Burkhard Werner
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Ehrenvorsitz- | Wolf Illert |
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Die Stiftung gehört dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband an und ist Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Gem. § 28 des Hess. Stiftungsgesetzes ist dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Stiftungsaufsicht über die Peter Fuld Stiftung übertragen worden. Die Gemeinnützigkeit der Stiftung ist durch das Finanzamt am Main V anerkannt, so dass die Peter Fuld Stiftung Spendenbescheinigungen zur vorlage beim Finanzamt ausstellen kann.
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Sichtungstermine der Fußball-Jugend Akademie sind am 18.5.,25.5. und 8.6.2012 Mehr...
Stipendien
Neue Stipendienanträge können erst im November 2012 für das Jahr 2013 eingereicht werden.



