Stiftungszweck
In seinem Testament vom 11. Juli 1961 hatte Peter Fuld verfügt, dass sein Freund Philip H. Hartley einen bestimmten Teil des Nachlasses zugunsten von Jugendlichen in Deutschland verwenden soll, die einer Diskriminierung ausgesetzt sind.
Dr. Hartley entschloss sich, für die von Peter Fuld bestimmten Zwecke in Frankfurt eine selbständige, gemeinnützige und privatrechtliche Stiftung deutschen Rechts mit dem Namen Peter Fuld Stiftung zu errichten. Nachdem er der Stiftung ihre Verfassung gegeben hatte, wurde das Stiftungsgeschäft am 20. Mai 1969 beurkundet. Am 6. August 1969 erfolgte die Genehmigung durch den Hessischen Minister des Innern, ab 1972 die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft durch das Finanzamt.
In der heutigen Siftungsverfassung ist der Stiftungszeck wie folgt festgelegt:
"Zweck der Stiftung ist es, Jugendliche in ihrer Erziehung und Ausbildung - auch durch ein Studium im In- und Ausland - durch eigene, unmittelbare Tätigkeit der Stiftung zu fördern, wobei vornehmlich Begabte und/oder solche Jugendliche zu bedenken sind, die unter ihrer Herkunft zu leiden haben."
Suche
Aktuelles:
Wichtige Termine
Sichtungstermine der Fußball-Jugend Akademie sind am 18.5.,25.5. und 8.6.2012 Mehr...
Stipendien
Neue Stipendienanträge können erst im November 2012 für das Jahr 2013 eingereicht werden.

